Nutzungsbedingungen

innbit GmbH

Amraser Straße 85

6020 Innsbruck

Österreich

T +43 512 205420444

office@innbit.io

Allgemeines

Innbit liefert ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen, sofern Vertragspartner keine schriftlich abweichende Vereinbarung getroffen haben.

Gültigkeit der Zitate

Innbit ist für einen Monat ab dem Ausgabedatum an seine Angebote gebunden.

Preisabsprachen und Rabatte

Alle angegebenen Preise sind ohne Mehrwertsteuer verstanden. Die Preise sind als Frachtvoraus pro Lieferung, ex-Fabrik Innsbruck (EXW, ex-Works gemäß Incoterms 2020), verpackt, ungesichert und Zoll unbezahlt. Der Mindestbestellwert beträgt 150.000 €. Der Bestellwert muss daher mindestens 150,00 € betragen. Ausnahmen gelten für Bestellungen mit Lieferungen an den Endkunden (Verbraucher) und Bestellungen, die auf Garantieleistungen basieren. Es gibt kein Rückzugsrecht für Befehle. Stimmt Innbit der Rückgabe von Waren zu, auf die kein Anspruch besteht, im Einzelfall, wird der Wert der Waren dem Käufer für nachfolgende Käufe aus der Produktpalette von Innbit abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 % des gezahlten Kaufpreises (mindestens 10,00 €) gutgeschrieben. Der Kreditwert verfällt nach zwei Jahren.

Zahlungsdauer

Rechnungen sind gemäß den vereinbarten Bedingungen zu zahlen. Innbit behält sich das Recht vor, nur gegen Vorauszahlung oder bar bei Lieferung zu liefern. Für Bestellungen, die weniger als zwei Wochen vor dem bestätigten Versanddatum bei innbit storniert werden, wird eine Gebühr von 20 % des Nettobezugsgesamts berechnet.

Behalten des Titels

Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von innbit, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist (Eigentumsbehalt). Ein Verkauf der Waren vor vollständiger Zahlung ist nicht erlaubt. Sollte jedoch ein Verkauf stattfinden, ersetzt der Forderung des Innbit-Kunden gegenüber seinem eigenen Kunden die Zahlung des gelieferten Produkts (verlängerte Eigentumsbewahrung). Der Eigentumsbehalt bleibt für alle gelieferten Waren bestehen, solange Innbit einen offenen Anspruch hat, unabhängig davon, ob er von früheren oder späteren Lieferungen stammt.

Garantie und Garantie

innbit verlängert eine Garantie von 12 Monaten für bestimmte Produkte (die Garantiedauer hängt laut Angaben in der jeweiligen Preisliste vom Produkt ab). Die Garantie umfasst alle materiellen Mängel, die die Funktion des Geräts mehr als vernachlässigbar beeinflussen. Von der Garantie sind Schäden ausgeschlossen, die durch falsches oder unsachgemäßes Handling sowie durch normalen Verschleiß entstehen. Darüber hinaus gilt die Garantie nicht für den Austausch von Batterien oder für empfindliche Teile wie Glas, Kunststoff, Schläuche, Filter, Kondensatfilter oder Membranen. Alle anfallenden Arbeits- und Reisezeiten sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Um die Gültigkeit der Garantie zu bestimmen, muss die Hardwareinstallation über die entsprechende Anwendung erfolgen. In diesem Fall beginnt die Garantiezeit mit der Inbetriebnahme. Im Falle einer Installation ohne Benachrichtigung über die Montage an Innbit verfällt jeglicher Garantieanspruch. Der Installations- und Rückgabenachweis muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Verkaufsdatum von Innbit abgeschlossen sein.

Darüber hinaus verfallen alle Garantieansprüche des Kunden, wenn nur einer der folgenden Umstände eintritt, unabhängig davon, ob die Umstände für den Kunden von Innbit oder einen späteren Eigentümer oder Betreiber vorliegen:

  • Unsachgemäße Installation, Bedienung, Wartung oder Transport des Geräts. Wenn ein Innbit-Artikel zurückgegeben werden muss, muss die originale Innbit-Verpackung für den Versand verwendet werden. Vor der Verpackung und dem Versand muss das Innbit-Gerät gereinigt und desinfiziert werden, wenn es kontaminiert ist. Alle Öffnungen, in denen Restflüssigkeiten auslaufen könnten, müssen geschlossen werden.
  • Installation und Rückgabe der Installationsnachweise wurden in den genannten 6 Monaten nicht abgeschlossen.
  • Nichtlieferung des Installationsnachweises an Innbit.
  • Installation und Verwendung von nicht-originalen Innbit-Teilen.
  • Die Installation des Geräts erfolgt durch Personal, das weder von innbit geschult noch autorisiert ist (sofern das Produkt für B2B-Kunden ist).
  • Durchführung von Reparaturen durch nicht autorisierte Werkstätten.
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Bedienung oder Verwendung nicht genehmigter Reinigungs- und/oder Desinfektionsmaterialien sowie Verstoß gegen die Richtlinien der Betriebsanweisungen/Installationsanleitungen.
  • Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle. Die Wartung muss je nach Produkttyp 11-12 / 23-24 / 35-36 Monate nach der Installation des jeweiligen Innbit-Produkts durchgeführt werden.
  • Fehlende Einträge im Gerätelogbuch bezüglich der Installation und der vorgeschriebenen Wartung durch Techniker, die von innbit geschult wurden (sofern das Produkt für B2B-Kunden ist).
  • Auslassung angemessener sofortiger Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden bei Auftreten eines Verschuldens.
  • Lieferung von Geräten oder Komponenten an Innbit ohne ordnungsgemäße begleitende Unterlagen, insbesondere ohne Schuldbeschreibung oder Rechnung für den Kauf des Geräts.
  • Das Versäumnis, visuelle Bilder (Fotos, Videoclips …) des beschwerten Innbit-Objekts sowie dessen Installationssituation und Umgebungsbedingungen bereitzustellen.

Innbit behält sich das Recht vor, die dem Gerät beiliegenden Unterlagen zur Überprüfung der Wartungsintervalle zur Geltendmachung von Garantieansprüchen zu verlangen. Die Behandlung von Garantieansprüchen erfolgt ausschließlich nach folgender Methode:

Im Falle von Fehlern muss die Ausrüstung von autorisierten Technikern geöffnet werden, die betreffende Komponente soll ungeöffnet und zu Innbit gereinigt werden. Der Kunde von Innbit schickt das abgelehnte Gerät oder Bauteil auf eigene Kosten an innbit. Innbit prüft, ob ein Garantiefall vorliegt. Innbit repariert das Gerät oder Bauteil, soweit es kosteneffizient ist. Dem Kunden werden die für die Reparatur entstandenen Kosten berechnet, jedoch nicht für die Ersatzteile, die durch die Garantie abgedeckt sind. Die Übergabe des Geräts oder Bauteils an Innbit stellt immer einen Reparaturauftrag für Innbit dar. Für Kostenschätzungen für die Reparatur zurückgegebener Geräte wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € erhoben, wenn die Garantiefrist abgelaufen ist oder kein Garantiefall besteht. Für Produktinspektionen nur ohne Kostenschätzung kann eine Bearbeitungsgebühr von 42,00 € erhoben werden. Beim Senden des Geräts oder der Komponente an innbit muss immer eine Fehlerbeschreibung mit allen Importinformationen über das Gerät enthalten sein. Der Kunde von Innbit kann nur nach Rücksprache mit Innbit im Voraus bezahlen. Nur die relevante Komponente soll gesendet werden (kleinstmögliche Einheit). Soweit kontaminierte Tonteile ohne technische Notwendigkeit an Innbit geschickt werden, ist Innbit berechtigt, sie ohne separate Zahlung zu vernichten. Das neue Teil, das dem zu zerstörenden Teil entspricht, wird erst nach separater Bestellung und Rechnung geliefert. In jedem Fall hat Innbit das Recht, die Garantie per Kreditforderung oder die Rückgabe neuer Teile ohne Reparaturen zu übernehmen. Leistungen im Rahmen einer Garantie führen nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit oder zum Beginn einer neuen Garantiezeit. Die Garantiedauer für eingebaute Ersatzteile endet mit jedem für das Original gelieferten Gerät. Der Kunde von Innbit ist verpflichtet, seine Kunden über die Bedingungen bezüglich der Garantieabwicklung zu informieren. Die gesetzlichen Garantierechte des Kunden bleiben davon unberührt.

Innbit verpflichtet sich, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die betreffenden Produkte für einen Zeitraum von drei Jahren nach Einstellung der Serienproduktion sicherzustellen.

Zuständigkeit und anwendbares Recht

Das Innsbrucker Bezirksgericht gilt ausschließlich als vereinbartes Gericht.

Die Abwicklung von Lieferungen und Dienstleistungen erfolgt ausschließlich nach österreichischem Recht, dessen Anwendung auch für Lieferungen und Dienstleistungen außerhalb Österreichs gilt.

Regional Court Innsbruck

Lukas Pregenzer

Bank Account:

Bank für Tirol und Vorarlberg

IBAN: AT95 1600 0001 0011 3503

BIC: BTVAAT22

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